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Steuern & Abgaben
Steuern und Abgaben
In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die aktuellen Steuern und Abgaben der Stadt Großalmerode
Grundsteuer:
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstückes an. Die Grundsteuer wird für den im Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben.
Die Grundsteuer unterteilt sich in
- Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen / Grundstücke)
- Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke)
Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der von der Bewertungsstelle des Finanzamtes festgesetzte Einheitswert. Aus dem Einheitswert berechnet das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag.
Im Rahmen der Grundsteuerreform gelten die vom Finanzamt neu ermittelten Einheitswerte für die Erhebung der Grundsteuern ab dem 01.01.2025. Bei Fragen zum Einheitswert (Höhe, Berechnung etc.) wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
Die Grundsteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2024 wie folgt beschlossen wurde.
Für die Stadt Großalmerode gelten ab dem 01.01.2025 folgende Grundsteuerhebesätze:
Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen/Grundstücke) 450 Prozent
Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke) 450 Prozent
Gewerbesteuer:
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der vom Finanzamt festgelegte Gewerbesteuermessbetrag. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.
Für die Stadt Großalmerode gilt folgender Gewerbesteuerhebesatz:
Gewerbesteuer 410 Prozent
Hundesteuer:
Die Hundesteuer beträgt jährlich:
für den ersten Hund 72,00 Euro
für den zweiten Hund 120,00 Euro
für den dritten und jeden weiteren Hund 168,00 Euro
für einen gefährlichen Hund 600,00 Euro
Weitere Regelungen zur Steuerermäßigung und Steuerbefreiung finden Sie in unserer Hundesteuersatzung
Abwasser und Wasser:
Abwasser 5,10 Euro pro verbrauchten m³ Frischwasser
Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Abwassers ist der Frischwasserverbrauch auf
dem angeschlossenen Grundstück.
Weitere Regelungen zu den geltenden Gebühren für die Abwasserentsorgung können Sie der zweiten Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung entnehmen.
Wasser 3,05 Euro pro m³ Frischwasser (inkl. 7% MwSt.)
(für alle angeschlossenen Grundstücke mit Ausnahme der angeschlossenen Grundstücke der Straßen bzw. Wohnplätze Blausteinstraße, Blaustein und Hof Hirschberg)
Weitere Regelungen zu den geltenden Wassergebühren können Sie der vierten Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung entnehmen.
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