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Dorfentwicklung Großalmerode
Großalmerode ist bereit für die Dorfentwicklung
Mit Anerkennungsbescheid vom 31.08.2021 wurde die Stadt Großalmerode als Förderschwerpunkt mit seinen Stadtteilen in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen aufgenommen. Das Dorfentwicklungsprogramm umfasst alle Stadtteile einschließlich der Kernstadt.
Grundlage für die Förderung ist das sogenannte Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept (IKEK).
Seit Herbst 2021 erfolgte in einem intensiven und offenen Austausch ein Arbeitsprozess, der durch die aus verschiedenen Interessengruppen, der Politik und Verwaltung bestehende Steuerungsgruppe begleitet wurde. Das Planungsbüro AG Stadt aus Kassel war beauftragt, den Prozess zu moderieren, die Datenerhebungen und -auswertungen durchzuführen und letztlich das für Großalmerode und die Stadtteile passendes IKEK zu entwickeln, dass die Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt und ihrer Stadtteile für die nächsten Jahre und Jahrzehnte berücksichtigt.
Alle Bürgerinnen und Bürger der Gesamtgemeinde hatten in insgesamt 3 öffentlichen Veranstaltungen
(Auftaktveranstaltung 05.04.22, 1. Forum 09.06.22, 2. Forum 01.11.22)
die Gelegenheit, aktiv am Prozess mitzuwirken.
Nach Abschluss dieser Konzeptphase und Vorlage eines finalen Konzepts hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 20.07.2023 das IKEK für die Dorfentwicklung Großalmerode beschlossen und damit die Schwerpunkte für eine Vielzahl von möglichen öffentlichen Projekten der Dorfentwicklung in der Kernstadt Großalmerode und den Stadtteilen bis zum Jahr 2028 getroffen.
Das IKEK inklusive der Zeit-, Kosten- und Finanzierungspläne ist ebenso als Anlage
abgedruckt wie die Gebietsabgrenzungen der Stadt und der Stadtteile, die künftig als historischer „Kernort“ von privaten Förderungen der Dorfentwicklung profitieren können. Dazu wird in den kommenden Monaten ein Planungsbüro ausgewählt, dass mit Ihnen entsprechende Förderanträge bespricht und Sie dazu fachlich berät. Wenn Sie bereits jetzt dazu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
EigentümerInnen von Einzelkulturdenkmälern können sogar bereits jetzt eine Förderung in Anspruch nehmen.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich an: Werra-Meißner-Kreis, Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung, Telefon 05651-302-56400 oder Mail an dere@werra-meissner-kreis.de
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Informationsseite Kulturdenkmäler.
Kontaktdaten
Werra-Meißner-Kreis - Die Landrätin
Fachbereich 8 - Ländlicher Raum
Fachdienst 8.5 - Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung
Frau Elvira Valtink
Nordbahnhofsweg 1
Präsentationen:
Termine:
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