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Politik
Niederlegung des Stadtverordnetenmandates und Feststellung der Nachrückerin
Amtliche Bekanntmachung Nr.: 8/2023
DER WAHLLEITER DER STADT GROSSALMERODE
FÜR DIE WAHL DER STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG
UND DER ORTSBEIRÄTE VOM 14. März 2021
Niederlegung des Stadtverordnetenmandates und Feststellung der Nachrückerin
Herr Jörg Casselmann hat sein Mandat als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung niedergelegt.
Den Sitz erhält gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2021 (GVBl. I S. 871) die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der WG
Frau Elke Möller
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I. Seite 198, 233), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 25. Mai 2020 (GVBl I. S. 367).
Gegen diese Feststellung kann jede Person, die am 14. März 2021 für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung wahlberechtigt war, binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Großalmerode, Marktplatz 11, 37247 Großalmerode einzureichen.
Großalmerode, 09.01.2023
Gez. Gude
Wahlleiter