- Rathaus | Politik
- Politik
- Rathaus
- Leistungen
- Öffentliche Räume
- Onlineportal
- Terminvergabe-online
- Familie, Kind & Ehe
- Schule, Ausbildung & Studium
- Arbeit & Rente
- Bauen & Wohnen
- Engagement, Beteiligung & Wahlen
- Kultur & Freizeit
- Umwelt, Natur, Tiere & Abfall
- Pass- & Meldewesen, Ein- & Auswanderung
- Verkehr & Mobilität
- Gesundheit, Geburt & Tod
- Sicherheit, Recht & Ordnung
- Unternehmen, Wirtschaft & Gewerbe
- Leben | Wohnen | Bauen
- Aktuelles
- Wasserstellen auf den Friedhöfen
- Bekanntmachungen
- Veranstaltungskalender
- Kriegsgräbersammlung
- Rattenbekämpfung
- Sperrung des Haupteingangs des Rathauses
- Volkstrauertag 2024
- Projekt "Seenlich" - Exbergsee
- Verwaltungsschließung 18.11.2024
- Ablesen der Wasseruhren in Großalmerode und den Stadtteilen-1
- Skifreizeit mit der Jugendpflege
- Leben
- Bauen
- Unternehmen
- Aktuelles
- Freizeit | Tourismus
- Heimatfest
Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Bahnhof Epterode
In der Stadt Großalmerode im Bereich des Bahnhofs Epterode gibt es Änderungen im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB:
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes wird gem. § 3 (1) BauGB mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom 21. Oktober 2024 bis einschließlich 01. November 2024 auf der Homepage der Stadt Großalmerode unter https://www.grossalmerode.de/rathaus-politik/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/ während des o.g. Zeitraumes zu jedermanns Information zur Einsicht und zum Download im Rahmen der Vorinformation bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan.
Darüber hinaus werden die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden
montags -freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
in der Stadtverwaltung Großalmerode, 1. Obergeschoss, Raum 103, Marktplatz 11, 37247 Großalmerode, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können zum Vorentwurf Stellungnahmen mündlich, schriftlich und zur Niederschrift abgegeben werden. Wir bitten Sie, die kurze Beteiligungsfrist zu berücksichtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.g. Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 4 b BauGB das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Unterstützung des Ingenieurbüros Christoph Henke, Witzenhausen, durchgeführt wird.