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Einrichtung eines Wasserschutzgebietes
Die Stadt Großalmerode hat gemäß §§ 51 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes
(Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7
des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I 2023 S. 409) und der §§ 33 und 76 Absatz 3 des
Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom
28. Juni 2023 (GVBl. S. 473), für die Trinkwassergewinnungsanlage „Quelle Trubenhausen“ die
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes beantragt.
Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten, aus denen die betroffenen Grundstücke und
die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen zu erkennen sind, sowie das hydrogeologische
Gutachten liegen in der Zeit
vom 01. August 2024 bis 30. September 2024
bei dem
Magistrat der
Stadt Großalmerode, Marktplatz 11, 37247 Großalmerode
im 1. Obergeschoss, Zimmer 103,
zu folgenden Zeiten:
montags, dienstags, mittwochs und freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Einsicht aus.
Hier ist die komplette Bekanntmachung in einer PDF-Datei.