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Amtliche Bekanntmachung zur Eintragung von Übermittlungs- und Auskunftssperren
Amtliche Bekanntmachung zur Eintragung von Übermittlungs- und Auskunftssperren gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG)
Amtliche B E K A N N T M A C H U N G Nr. 10/2024
Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gemäß Bundesmeldegesetz über die Möglichkeit der Eintragung von Übermittlungs- und Auskunftssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten.
Großalmerode, 23.02.2024
gez.
T h o m s e n
Bürgermeister