Erteilung einer Parkerlaubnis

  • Leistungsbeschreibung

    Ab dem 01.01.2016 werden auf dem großen Parkplatz in Großalmerode, der sich zwischen der „Berliner Straße“ und „Obere Scheidquelle“ befindet, Parkgebühren erhoben. 

    Ab dem 01.11.2019  besteht auch für die öffentlichen Parkflächen auf dem Parkplatz an der „Berliner Straße“, gegenüber der Gaststätte Kurfürst eine Parkgebührenpflicht für Dauerparker. 

    Dauerparker können für beide Parkplätze Monats- (17,00 €) und Jahresparkausweise (120,00 €) erwerben.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende