Abfall: Sperrmüll

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Großalmerode

    Bei uns können Sie die Sperrmüllabholung kostenlos auf der Seite des Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis beantragen!

    Der Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er wurde zum 01.01.1993 gegründet und hat am 01.10.1995 seine satzungsgemäßen Arbeiten aufgenommen.

    Mitglieder des Verbandes sind:

    • Der Werra-Meißner-Kreis
    • Die Städte Bad Sooden-Allendorf, Großalmerode, Hessisch Lichtenau, Waldkappel und Wanfried
    • Die Gemeinden Berkatal, Herleshausen, Meinhard, Meißner, Neu-Eichenberg, Ringgau, Wehretal und Weißenborn

    Wir übernehmen für den Werra-Meißner-Kreis und unsere Mitgliedsstädte und -gemeinden folgende Aufgaben:

    • Einsammlung und Transport von Restmüll, Bioabfall, Sperrmüll, Altpapier, Pappe und Kartonagen und Elektro- und Elektronik Altgeräten.
    • Verwertung von Bioabfall sowie Altpapier, Pappe und Kartonagen (PPK).
    • Im Auftrag des Werra-Meißner-Kreises nimmt der Zweckverband Abfallwirtschaft auch die Bioabfallverwertung für die Städte Eschwege, Sontra und Witzenhausen sowie die PPK-Verwertung für Eschwege und Sontra wahr.
    • Übernahme von Verwaltungsaufgaben des Werra-Meißner-Kreises im Bereich der Abfallwirtschaft

     

    Der Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis beauftragt zur Erledigung seiner satzungsgemäßen Aufgaben private Entsorgungsfirmen.

    Der Sitz unserer Verwaltung befindet sich in Meißner-Weidenhausen, am Standort der  ehemaligen Deponie. Von dort erfolgt die zentrale Veranlagung der angeschlossenen Grundstücke und die Abwicklung aller kundenrelevanten Vorgänge.

    https://www.zva-wmk.de/was-wohin/sperrm%C3%BCll

  • Rechtsgrundlage

  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende