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Sterbeurkunde Ausstellung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt GroßalmerodeOnlinebeantragung unter folgendem Link: Sterbeurkunde
Bei allen Standesämtern können Sie die Urkunde persönlich beantragen und abholen.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Schreiben Sie an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Sterbedatum und -ort
- gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- der letzte Ehepartner,
- der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse,
-
nähere Verwandte, wie beispielsweise
- Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Personalausweis oder Reisepass
-
Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
-
bei Abholung durch einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und
- den eigenen Ausweis
-
für andere Personen, wie nähere Verwandte:
-
Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
- Erbschein
- Grundbuchauszug
-
Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
Welche Gebühren fallen an?
12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Rechtsgrundlage
Ihr Anliegen direkt online starten
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Matthias GudeLeitung Fachdienst 3 - Sicherheit, Ordnung und Soziales
- Frau Karin Schlupp