Schiedsamt
Was sind Schiedsämter?
Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen ehrenamtliche Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Diese sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.
Jede Gemeinde richtet mindestens ein Schiedsamt ein.
Dieses steht unter der Aufsicht der Amtsgerichte.
Wie kann das Schiedsamt helfen?
Die Aufgabe der Schiedspersonen ist es, auf Antrag einen Streit zwischen den beteiligten Personen außergerichtlich zu schlichten, und zwar sowohl in zivil- als auch in manchen strafrechtlichen Angelegenheiten.
In bestimmten Streitfällen muss sogar, bevor man vor Gericht gehen kann, ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden.
Wird man sich im Schlichtungstermin einig, wird diese Einigung im Protokoll festgehalten und von allen Beteiligten unterschrieben. Ein Gerichtsverfahren ist dann nicht mehr erforderlich. Ein geschlossener Schiedsamtsvergleich steht einem gerichtlichen Urteil gleich, kann also auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.
Kommt man zu keiner Einigung, ist das Verfahren vor dem Schiedsamt erledigt, denn die Schiedsperson soll schlichten, darf aber nicht richten.
Vorteil eines Verfahrens vor dem Schiedsamt
Der Gang zum Schiedsamt ist oft der unbürokratischste, schnellste und günstigste Weg um einen Streit beizulegen, denn es gibt in der Regel keinen „Papierkrieg“, die Verfahrenszeiten sind kurz und die Kosten selten über 50 EUR.
Weitere Informationen
Wenn Sie mehr über die außergerichtliche Streitschlichtung und die Schiedsämter wissen möchten, rufen Sie uns doch an. Sie erreichen sie uns unter 05604/933534.
Kontakt
Magistrat der Stadt Großalmerode
Schiedsamt
Marktplatz 11
37247 Großalmerode
Thomas Schultze
05604/9335-34
Schiedsamt
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